Rechtsanwalt in Wien für Immobilienrecht, Liegenschaftsrecht & Mietrecht
Rechtsanwalt in Wien für Immobilienrecht, Liegenschaftsrecht & Mietrecht
Für Rechtsfragen im Bereich Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht biete ich Ihnen aufgrund meiner umfassenden Erfahrung eine optimale rechtliche Beratung und Vertretung. In der Vergangenheit durfte ich unzählige liegenschaftsbezogene Mandate erfolgreich betreuen.
Der Fokus liegt auf einer fundierten Analyse des rechtlichen Problems und anschließend einer lösungsorientierten Bearbeitung des Sachverhalts – unter anderem auch durch gerichtliche Klärung.
Im Immobilien- und Liegenschaftsrecht sind hohe Streitwerte bei Prozessführung keine Seltenheit. Eine verfahrensökonomische und auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigende Vorgangsweise ist daher unumgänglich und oft im Interesse unserer Mandanten.
Begleitung durch Kauf- und Verkauf von Liegenschaften
Mietrecht und Pachtrecht
Ich Ihnen bei der Vertragsgestaltung, sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Beendigung von Mietverhältnissen zur Seite. Ich vertrete Sie sowohl aus einer Mieterperspektive, als auch aus einer Vermieterperspektive.
Errichtung von Wohnungseigentum (WEG)
Schon in der Vergangenheit habe ich einige komplexe Wohnungseigentumsbegründungen erfolgreich abgeschlossen und verfüge in diesem Gebiet daher über eine umfassende Erfahrung. Sowohl Bauträger, als auch Hausverwaltungen gehören in diesem Bereich zu meinen Klienten, welche ich bei der erfolgreichen Wohnungseigentumsbegründung sowie dem anschließenden Abverkauf der Wohnungen begleite.
Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
Im Falle von Baumängeln oder sonstigen Mängeln an gekauften oder gemieteten Immobilien setze ich mich vehement für Ihre Rechte ein und verfüge über eine lange Erfahrung im österreichischen Schadenersatzrecht in Bezug auf Liegenschaften. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Unser Ziel ist es, für Sie eine zufriedenstellende Lösung zu erzielen und Ihren Schaden auf bestmögliche weise abzuwickeln, wobei es in vielen Fällen auch einer wirtschaftlichen und prozessökonomischen Betrachtung bedarf.
Honorarverrechnung
Für weiterführende Informationen zur Honorarverrechnung lesen Sie unseren Artikel über die Methoden zur Verrechnung.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir, bevor wir für Sie tätig werden, ob Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag auch über den notwendigen Deckungsbaustein "Familienrecht oder Eherecht" verfügt. Nach erfolgter Deckungszusage verrechnen wir gerne direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer. Bei Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
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