Rechtsanwalt für Arzthaftung und Medizinrecht

Rechtsanwalt in 1010 Wien für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht

Die Grundlage der medizinischen Behandlung ist der Behandlungsvertrag, welcher zwischen dem Arzt und dem Patienten abgeschlossen wird. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, also nach objektivierten Kriterien. Erfüllt er dies nicht, so liegt ein Behandlungsfehler (Kunstfehler) vor, für welchen der Arzt haftbar gemacht werden kann. Eine weiteres Haftungssubstrat kann bei einer mangelhaften Aufklärung des Arztes liegen – wobei der Arzt in diesem Fall auch für ein gewöhnliches Behandlungsrisiko haftbar gemacht werden kann.

Rechtsanwalt Wien -Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Schadenersatzklage

Geltend gemacht werden können Schmerzensgeld, der Ersatz für Verunstaltungen, die Kosten der Heilung sowie Pflegekosten, ein Verdienstentgang, sowie Unterhaltsansprüche von Unterhaltsberechtigten.

Klage auf Feststellung

Das Ziel eines Feststellungsbegehren ist es, dass der Behandlungsfehler gerichtlich festgestellt wird und der fehlbehandelnde Arzt für sämtliche künftige Schäden haftet.

Strafverfahren

Bei besonders gravierenden Pflichtverletzungen ist es ratsam ein Strafverfahren anzuregen, wobei man sich diesem als Privatbeteiligter anschließen kann.

außergerichtliche Einigung

Leider zeigt die Praxis oft, dass es als Patient ohne Rechtsbeistand schwierig ist eine angemessene außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Honorarverrechnung

Für weiterführende Informationen zur Honorarverrechnung lesen Sie unseren Artikel über die Methoden zur Verrechnung.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir, bevor wir für Sie tätig werden, ob Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag auch über den notwendigen Deckungsbaustein "Familienrecht oder Eherecht" verfügt. Nach erfolgter Deckungszusage verrechnen wir gerne direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer. Bei Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

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