Rechtsanwalt für Eherecht, Scheidung & Familienrecht

Rechtsanwalt in 1010 Wien für Eherecht, Scheidungsrecht und Obsorgerecht

Das Ehe- und Familienrecht ist ein oft sensibles Rechtsgebiet, welches das Privatleben vieler meiner Mandanten maßgeblich beeinflusst. Dank meiner langen Erfahrung in dieser Rechtsmaterie biete ich Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung in Angelegenheiten des Eherechts, Scheidungsrechts und des Familienrechts. Dies ist unabdingbar um Ihre Interessen oder die Ihrer Familie zu schützen.

Begleitung durch strittige und einvernehmliche Scheidung

Begleitung durch eine strittige und einvernehmliche Scheidung sowie Errichtung von Scheidungsvereinbarungen

Errichtung von Trennungsvereinbarungen, Ehepakten bzw. Eheverträgen

Ein Ehevertrag bzw. Trennungsvereinbarungen können von Beginn an klare Verhältnisse schaffen und somit Konflikte vermeiden.

Unterhaltsangelegenheiten

Beratung und Vertretung in Bezug auf Ehegatten oder Kindesunterhalt.

Kontaktrecht

Ich berate und vertrete Sie gerne in Bezug auf Kontaktrecht bzw. Besuchsrecht und Kontaktvereinbarungen zu Ihren Kindern.

Honorarverrechnung

Für weiterführende Informationen zur Honorarverrechnung lesen Sie unseren Artikel über die Methoden zur Verrechnung.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir, bevor wir für Sie tätig werden, ob Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag auch über den notwendigen Deckungsbaustein "Familienrecht oder Eherecht" verfügt. Nach erfolgter Deckungszusage verrechnen wir gerne direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer. Bei Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Informationen zum österreichischen Scheidungsrecht

Das österreichische Scheidungsrecht ist ein Teilbereich des Familienrechts und findet hauptsächlich seine Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Ehegesetz (EheG).

Aufgrund der oft emotional aufgeladenen Situation ist es aus der Sicht des Rechtsanwalts wichtig, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten zu finden und somit gerade im Familien- und Eherecht nicht nur mit juristischer Härte vorzugehen. Vielmehr gilt es oft eine Vermittlung anzustreben, welche eine sinnvolle Lösung für alle Beteiligten zur Folge haben soll.

Oft ist es von großer Bedeutung, dass Personen, die sich in einer Scheidungssituation befinden, frühzeitig handeln, um mögliche unerwünschte rechtliche Konsequenzen abzuwenden. Insbesondere die finanziellen Auswirkungen und potenzielle Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung können für viele Betroffene eine erhebliche finanzielle und rechtliche Belastung darstellen.

Das Gesetz sieht vier verschiedene Arten von Scheidungen vor:

I. Verschuldensscheidung

In diesem Fall begeht ein Ehegatte schuldhaft eine schwere Eheverfehlung, die zu einer tiefgreifenden Zerrüttung der Ehe führt und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft unmöglich macht. Der Ehepartner, der das verschuldete Fehlverhalten begangen hat, kann in diesem Fall nicht die Scheidung beantragen. Der für (überwiegend) schuldig befundene Ehepartner muss Unterhaltsleistungen wie während der Ehe erbringen.

II. Auflösung der ehelichen Gemeinschaft

Wird oft auch als “Heimtrennungsklage” bezeichnet. Diese Form der Scheidung setzt eine seit drei Jahren bestehende Auflösung der häuslichen Gemeinschaft und eine unheilbare Zerrüttung der Ehe voraus. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann jeder Ehegatte vor Gericht die Scheidungsklage einreichen.

III. Scheidung aus anderen Gründen

Bei dieser Art der Scheidung ist kein Verschulden eines Ehepartners erforderlich. Die einzige Voraussetzung ist eine unheilbare Zerrüttung der Ehe, bei der keine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft erwartet wird. Beispiele für eine solche unverschuldete, unheilbare Zerrüttung können schwerwiegende Krankheiten oder Geisteskrankheiten eines Ehegatten sein sein.

IV. Einvernehmliche Scheidung

Bei dieser Art der Scheidung müssen die Parteien sich über wesentliche Aspekte der Scheidung einig sein, wie mögliche Unterhaltsansprüche und die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Eine solche Vereinbarung kann die Kosten eines streitigen Scheidungsverfahrens vermeiden. Außerdem muss die eheliche Gemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein, und die Ehe muss als unheilbar zerrüttet gelten.

Die wichtigsten Auswirkungen einer Scheidung können finanzieller Natur sein, aber auch die Obsorge für und die Kontakt- bzw. Besuchsrechte bezüglich der Kinder betreffen.

Bei einer Scheidungssituation handelt es sich um eine außergewöhnliche familiäre Situation mit tiefgreifenden Folgen. Wenn Kinder betroffen sind, können sich diese Auswirkungen auch auf sie erstrecken (Obsorgeangelegenheiten). Es ist daher ratsam, besonnen vorzugehen und wenn möglich eine Kommunikation zwischen den Ehegatten aufrechtzuerhalten. Die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und eine moderate, einfühlsam rechtliche Vorgehensweise sind in vielen Fällen für beide Ehepartner und alle beteiligten Parteien zu empfehlen.

Unsere Kanzlei berät sie gerne bei..

    • Errichtung von Trennungsvereinbarungen, Ehepakten bzw. Eheverträgen

    • Begleitung durch eine strittige und einvernehmliche Scheidung sowie Errichtung von Scheidungsvereinbarungen

    • Unterhaltsangelegenheiten

    • Kontaktrecht

    • Wegweisungen oder einstweilige Verfügungen

    • eheliche Vermögensaufteilung und Gütertrennung

Rufen Sie uns an
+43 1 382 00 41
Schreiben Sie uns eine Mail
kanzlei@ortner-rechtsanwalt.at
Vereinbaren Sie einen Termin
Dr. Karl Lueger Platz 5/13
1010 Wien
Scroll to Top